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AG (Aktiengesellschaft)

Gesellschaftsrecht Grundlagen

Definition: AG (Aktiengesellschaft)

Eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Aktionäre haften nur in Höhe ihrer Einlage. Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Mindestgrundkapital: 50.000 Euro (§ 7 AktG).

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